Kuther & Partner
Rechtsanwälte • Notare
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- Nutzungsentschädigung nach Kündigung kann höher sein als die Bestandsmiete .
- Mietzahlung: Zahlungsauftrag zum dritten Werktag ist rechtzeitig .
- WEG: Eigentumsentziehung wegen unzumutbaren Verhaltens aufgrund eines sog. Messie-Syndroms .
- Rechtsprechungsänderung bei der Eigenbedarfskündigung .
- Vermieter muss die Bepflanzung eines Balkons oder einer Loggia mit einem Baum nicht dulden .
- Wohnungsüberlassung an die Tochter stellt keine unbefugte Gebrauchsüberlassung dar .
- Keine Aufrechnung mit verjährter Betriebskostennachforderung gegen Kaution .
- Kautionsrückzahlung erst nach angemessener Überlegungsfrist .
- Umgehung des mietrechtlichen Vorkaufsrechts .
- Baulärm kann zur Mietminderung berechtigen .
- Achtung Ironie! Arbeitnehmer können auch Korrektur eines zu positiven Zeugnisses verlangen .
- Zur Kündigung eines Vertrages über eine Therapie zur Gewichtsabnahme .
- GmbHG § 34 Abs. 1 u. 2; BGB §§ 138, 139 Kündigung des Arbeitsverhältnisses als Auslöser zur Einziehung eines Gesellschaftsanteils .
- Betriebliche Altersversorgung: Arbeitnehmer können AGB-mäßigen Erlassvertrag mit Arbeitgeber schließen .
- Arbeitsunfähige Arbeitnehmer sind regelmäßig nicht zur Teilnahme an einem Personalgespräch im Betrieb verpflichtet .
- Grobe Beleidigung von Vorgesetzten mittels Emoticons rechtfertigt nicht unbedingt eine Kündigung .
- Mitbestimmung; Betriebsrat; Gehaltsbänder; Tarifsperre; Initiativrecht .
- BVerfG weist drei Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz als unzulässig ab .
- Sitzstreik im Büro des Vorgesetzten zur Durchsetzung einer Gehaltserhöhung kann eine Kündigung rechtfertigen .
- Klarstellung des Bundesarbeitsministerium: Mindestlohn gilt nicht für Amateursportler .
- BGB §§ 134, 138 Abs. 1, 141, 242, 1360a Abs. 3, 1361 Abs. 4 S. 4, 1410, 1570, 1571, 1572, 1614; VersAusglG §§ 3, 6, 7, 8 Wirksamkeit des Ausschlusses von nachehelichen Unterhalts- und Versorgungsausgleichsansprüchen im Ehevertrag .
- Zum Umgangsrecht des biologischen Vaters nach der gesetzlichen Neuregelung .
- BGH bejaht mögliche Amtshaftungsansprüche von Eltern wegen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellter Kinderbetreuungsplätze .
- Keine Alleinentscheidungsbefugnis eines Elternteils für Türkeiurlaub mit Kind im Sommer 2016 .
- Nutzungsentgeltanspruch bei alleiniger Nutzung einer Immobilie des Gesamtguts durch den anderen Ehegatten .
- Einrichtung einer Betreuung mit Aufgabenkreis der Grundstücksveräußerung bei lediglich privatschriftlicher Vorsorgevollmacht .
- BGH stärkt Unterhaltsanspruch von Müttern unehelicher behinderter Kinder .
- Zugewinnausgleich: Substantiiertes Bestreiten bei schlüssig behaupteter illoyale Vermögensminderung .
- Zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich .
- Interne Teilung fondsgebundener Anrechte bei Versorgungsausgleich .
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Arbeit, Personal, Betriebsverfassung
Unser erfahrenes Team von Fachanwälten für Arbeitsrecht garantiert unseren Mandanten jederzeit eine umfassende und kompetente Betreuung auf allen Gebieten des Individual- und des Kollektiv-Arbeitsrechts.
Unser Beratungsspektrum umfaßt:
- Gestaltung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen für Vorstände, Geschäftsführer, Leitende Angestellte etc.
- Beratung und Vertretung bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen
- Beratung bei betrieblichen Restrukturierungen
- Beratung in Fragen des Betriebsverfassungsrechts und der Mitbestimmung
- Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
- Arbeitnehmerüberlassung
- Vertretung vor den Arbeitsgerichten und Einigungsstellen
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